Warum Amazon nur bedingt als B2B-Lieferant taugt

Amazon hat sich als sehr erfolgreicher Online-Händler etabliert. Längst vorbei sind die Zeiten, wo der Hauptfokus nur auf Büchern und DVD´s lag. Es gibt fast nichts, was nicht bei Amazon zu bekommen wäre. Die Breite des Sortiments wird über den sog. Marketplace vielfach auch durch Partnerfirmen ermöglicht, die Zugang zur Verkaufsplattform des Versandhändlers haben. In Kombination mit den meist wettbewerbsfähigen Preisen, der einfachen Bedienung des Shops und dem günstigen Versand hat Amazon gute Karten im harten Kampf um die Onlinekunden. Dem Erfolg stehen offensichtlich auch kritische Stimmen bezüglich der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter in den Versandzentren nicht im Weg.

Die Software Lotsen haben jedoch nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Besonders bei Waren von Amazon-Partnern gibt es Schwierigkeiten, wenn man als Geschäftskunde bestellt. Bei diesen sog. Marketplace-Bestellungen ist nicht Amazon, sondern der jeweilige externe Anbieter der Verkäufer, der selbst die Bestellabwicklung und den Versand der Ware übernimmt. Es gelten daher auch andere Versandkosten als beim Versand durch Amazon. Die Kritikpunkte sind:

Kritikpunkt 1 – Fehlende Rechnungsbelege

Der Lieferung liegt nicht automatisch eine Rechnung bei, so wie es bei vielen anderen Online-Shops üblich ist. Gerade für Firmenkunden ist ein Rechnungsbeleg unabdingbar, damit die bestellten Artikel als Aufwand in der Finanzbuchhaltung verbucht werden können. Amazon bietet in der Bestellhistorie zwar eine Funktion an, mit der eine Rechnung angefordert werden kann. Dies ist aber in jedem Fall mit Zusatzaufwand verbunden und nur wenn man bei Amazon selbst bestellt, lässt sich der Rechnungsbeleg direkt runterladen. Bestellt man dagegen im Marketplace, hängt es von der Zuverlässigkeit des Amazon-Partners ab, ob diese Rechnung dann tatsächlich auch per E-Mail geschickt wird. Bei uns war dies nicht immer der Fall.

Kritikpunkt 2 – Nicht korrekter Umgang mit der Mehrwertsteuer

Vorsicht ist auch geboten, wenn man als Unternehmen aus dem EU-Ausland Ware bestellt, die von Amazon-Partnern versendet wird. Hier wird trotz hinterlegter UID-Nr. die deutsche Mehrwertsteuer verrechnet. Damit zahlt man einen zu hohen Betrag, der von den deutschen Finanzbehörden nicht zurückgefordert werden kann. Der korrekte Nettobetrag wird nur dann ausgewiesen, wenn man Artikel wählt, die Amazon selbst vertreibt. Man muss also bei den Artikeln immer beachten, ob der Verkauf durch „Amazon EU S.a.r.L.“ oder einem Partnerunternehmen aus dem Marketplace angeboten wird.

Fazit

Firmenkunden gehen auf Nummer sicher, wenn sie direkt bei Amazon bestellen. Bei Amazon-Partnern aus dem Marketplace erhält man nicht verlässlich einen Rechnungsbeleg und bei EU-Bestellungen kann es zu Problemen mit der Mehrwertsteuer kommen. Möchte man fiskalisch richtig einkaufen und dabei mittelständische Onlinehändler unterstützen, ist man aus den genannten Gründen besser bei unabhängigen Onlinehändlern aufgehoben.

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