Nicht gewährte Auszeit mit fatalen Folgen

Kürzlich hat uns die frischgebackene Inhaberin eines Friseursalons erzählt, wie es kam, dass sie sich selbständig machte. Sie war über viele Jahre im gleichen Salon tätig und war sehr beliebt. Ihre freundliche Art ist bei den Kundinnen und Kunden sehr gut angekommen. Das hat dazu geführt, dass viele nur von ihr bedient werden wollten, obwohl mehrere Kolleginnen zur Verfügung standen. Die Arbeit bereitete ihr sehr viel Freude, jedoch verspürte sie nach all den Jahren den Wunsch nach einer Auszeit. So fragte sie ihren Arbeitgeber, ob sie für zwei Monate unbezahlten Urlaub nehmen könnte, um dann wieder mit vollem Elan zurückzukehren. Keine große Geschichte, wie sie dachte. Doch der Chef lehnte ab und ging überhaupt nicht auf ihre Beweggründe ein. Das wurmte sie und so begann es in ihr zu gären. Sie erfuhr, dass sie in wenigen Monaten die erforderliche Berufserfahrung haben würde, um ohne Meisterprüfung einen eigenen Salon zu gründen. Die Aussicht auf eine Auszeit und die anschließende Selbständigkeit wurden bald zur neuen Perspektive. In aller Ruhe hat sie sich über die nötigen Schritte informiert. Schnell fanden sich geeignete Räume im gleichen Ort, ein Konzept für die Gestaltung des kleinen Salons und eine rührige Steuerberaterin unterstützte sie bei allen Fragen rund um die Gründung. Minutiös geplant hat sie dann ihren Job gekündigt. Bald zeigte sich, dass es der Großteil der Stammkunden zu ihr wechselte. Ein echtes Desaster für ihren ehemaligen Arbeitgeber! Im Vergleich zum wirtschaftlichen Schaden durch die verlorenden Kunden wäre die Auszeit auch für ihn die wesentlich bessere Option gewesen.

 

 

 

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