Vielen Unternehmen ist in der jüngsten Vergangenheit ein Brief ihrer Bank ins Haus geflattert. Darin wird informiert, dass ab 2018 ein Legal Entity Identifier (LEI) für Wertpapiergeschäfte von Unternehmen notwendig ist. Der LEI muss einmalig beantragt und dann jährlich verlängert werden. Diese Dienstleistung wird von zugelassenen Vergabestellen erbracht. Für die Beantragung und jährliche Verlängerung des LEIs entstehen Kosten von knapp € 100,- pro Jahr.
Man könnte denken, dass nur größere Unternehmen am Kapitalmarkt aktiv sind. Dem ist aber zumindest in Österreich nicht so. Durch den sog. investitionsbedingten Gewinnfreibetrag haben in der Alpenrepublik sehr viele Einzelunternehmen und auch Ein-Personen-Unternehmen Wertpapiere erworben und werden dies auch weiterhin tun müssen. Der 2010 eingeführte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll UnternehmerInnen einen Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes von Angestellten verschaffen. Der Steuervorteil wird genutzt, indem man einen Anteil des Gewinns (vor Steuern) in vom Gesetzgeber zugelassene Wertpapiere investiert. Nach Ablauf der Haltefrist von vier Jahren können die Wertpapiere dann einkommensteuerfrei veräußert werden. Zwischenzeitlich war die Auswahl der Wertpapiere ziemlich sinnfrei auf unrentable Wohnbauanleihen begrenzt. Ab 2017 wurde die Bandbreite der möglichen Wertpapiere zumindest etwas ausgeweitet.
Wertpapiergeschäfte im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags sind an sich schon fragwürdig, weil häufig wenig rentabel und nur wegen der Steuerersparnis durchgeführt. Dieses Konstrukt erhält nun wegen der Kosten für den LEI einen zusätzlichen Negativaspekt. Wir haben nach Rücksprache mit unserem Steuerberater einen Weg gefunden, wie Einzelunternehmen den LEI umgehen können. Die Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag können lt. Einkommensteuerrichtlinie RZ 3704 in einem privaten Wertpapierdepot gehalten werden. Es ist dabei unerheblich, ob diese darin mit privaten Wertpapieren gemischt sind. Wichtig ist, dass bereits erworbene Wertpapiere aus dem Firmendepot noch 2017 ins private Depot übertragen werden, weil der LEI sowohl für Käufe als auch Verkäufe notwendig ist.
Fazit: Einzelunternehmen können ein privates Depot bei einer klassischen Bank oder kostengünstig bei einer Online-Bank einrichten und darin die Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag halten. Ein Legal Entity Identifier LEI muss dafür nicht beantragt werden, da es sich um ein privates Depot handelt.